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Corona 21 - Brief der Rechtsanwältin Beate Bahner zur Verfassungsklage
Nachricht
Allgemein
Corona 21 - Brief der Rechtsanwältin Beate Bahner zur Verfassungsklage

Corona21 gelöschtes Video von Dr. Bodo Schiffmann Schwindelambulanz Sinsheim Sicherung



https://vids.theoven.lol/video/1418/corona21-geloschtes-video-von-dr.-bodo-schiffmann-schwindelambulanz-sinsheim-sicherung?channelName=Anonymous

Frau Beate Bahner ist eine bekannte Fachautorin und Fachanwältin für Medizinrecht.

Sie hat mich gebeten ihr Schreiben vom 07.04.2020 vorzulesen.
Diesem Wunsch komme ich hiermit nach.

Der Brief ist sehr ausführlich und fasst die einzelnen Kritikpunkte am Vorgehen bei dem Shutdown zusammen. Sie äußert scharfe Kritik an der fehlenden Verhältnismäßigkeit der Massnahmen und stellt fest, dass für die Anordnungen die rechtliche Grundlage fehlt.
In Ihrer Ausarbeitung nimmt Sie ausführlich dazu Stellung, warum die von den Landesregierungen, Städten und der Bundesregierung getroffenen Anweisungen, eklatant verfassungswidrig sind.
Sie nimmt ausführlich Bezug zu den Verstößen gegen das Grundgesetz, Infektionsschutzgesetzes, Strafgesetzbuch und den Bürgerrechten.
In sehr klaren Worten greift Sie die fehlende Verhältnismäßigkeit der getroffenen Massnahmen an.
Sie macht klar, dass man nicht 99% der Bevölkerung einsperren darf und kann.
Sie erklärt warum die Schließungen von Geschäften nicht rechtmäßig ist.
SIe beschäftigt sich mit dem Thema der freien Berufsausübung und berichtet, dass Bussgelder oder Haft bei Menschen, die sich nicht an die Ausgangssperre halten. Rechtswidrig sind.
Sie weist darauf hin, dass Diffamierungen und Meldung von Nachbarn eine Rechtswidrigkeit darstellen.
Frau Bahner fordert den sofortigen Stop aller Beschränkungen und weist darauf hin, dass sich niemand daran halten muß, da die Vorschriften gegen geltendes Recht verstoßen.
Es wird klar gemacht, welche wirkungsvollen Massnahmen möglich sind auch ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Sie erläutert die wichtige Rolle der Gesundheitsämter bei der Eindämmung von Epidemien.
Frau Bahner erklärt, alle getroffenen Anordnungen seien nicht rechtmässig und von daher unwirksam.
Die Anwältin erläutert welche Strafrechtlich relevanten Folgen dies für Politiker oder Ordnungsbehörden wie Polizisten haben könnte.

https://swprs.org/anwaeltin-beate-bahner-der-shutdown-ist-verfassungswidrig/

Das Schreiben stellt die persönliche Rechtsauffassung der Fachanwältin für Medizinrecht dar. Da ich nicht über das entsprechende rechtliche Know-How verfüge, kann ich hier keinen Kommentar abgeben.


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Anmerkung Aniassy:

Wenn man eine Verfassung hätte, dann wäre es auf jeden Fall verfassungswidrig. Aber in jedem Fall ist es nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. ^^ Bürgerinen und Bürger sind auch nicht vorzuweisen im GG, lediglich Bewohner. Im Übrigen ist kein Geltungsbereich definiert. Gesetze ohne Geltungsbereich sind im Grunde null und nichtig. Die BRD ist auch nicht Deutschland sondern die Bundesrepublik in Deutschland. Deutschland ist in den Grenzen von 1937 mit Erlöschen des Besatzungsorgans 1990 freigegeben, bis heute (Länderkennziffer 276). Eine Verfassung in freier Selbstbestimmung (Artikel1 Selbstbestimmungrecht der Völker) wurde wohl nicht bekannt gegeben oder vom Volk verfasst? (Alle Macht geht vom Volke aus) ^^ Wahrscheinlich habe ich das wohl verschlafen?! ;)

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